Merkmale des Extremismus mit Auslandsbezug
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Extremismus mit Auslandsbezug ist durch eine Vielzahl von Vereinigungen von unterschiedlicher Organisationsstruktur und Größe geprägt und die Art der politischen Agitation zur Umsetzung dieser extremistischen Aktivitäten ist vielfältig. Sie reicht von Kundgebungen mit zum Teil gewalttätigem Verlauf bis hin zu Spendensammelaktionen zur logistischen Unterstützung von Konfliktparteien im Herkunftsland. Das schließt die Unterstützung von ausländischen terroristischen Gruppierungen ein.
Die Zielrichtungen extremistischer Organisationen mit Auslandsbezug sind sehr verschieden. Sie lassen sich im Wesentlichen unterteilen in
- nationalistische/rechtsextremistische Bestrebungen,
- linksextremistische Bestrebungen sowie
- ethnisch motivierte Autonomie- bzw. Unabhängigkeitsbestrebungen (Separatisten).
Die Übergänge sind dabei oft fließend.
Gegen den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet
Der Extremismus mit Auslandsbezug umfasst extremistische und terroristische Bestrebungen von in Deutschland lebenden Personen mit Migrationshintergrund. Diese Bestrebungen stehen in der Regel im Zusammenhang mit politisch-gesellschaftlichen Entwicklungen im jeweiligen Herkunftsland und richten sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung bzw. das friedliche Zusammenleben der Völker.
Zuständigkeit des Verfassungsschutzes
Extremistische Organisationen mit Auslandsbezug unterliegen der Beobachtung durch die Verfassungsschutzbehörden, wenn
- sie sich gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland richten,
- sie ihre politischen Auseinandersetzungen mit Gewalt auf deutschem Boden austragen und dadurch die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gefährden,
- vom Bundesgebiet aus Gewaltaktionen in anderen Staaten durchführen oder vorbereiten und dadurch auswärtige Beziehungen der Bundesrepublik Deutschland zu diesen Staaten gefährden,
- sich ihre Aktivitäten gegen den Gedanken der Völkerverständigung, insbesondere das friedliche Zusammenleben der Völker, richten.
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