Aufgaben des Verfassungsschutzes
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Zur Erfüllung dieser Aufgaben sammelt das LfV Hessen Informationen über verfassungsfeindliche Bestrebungen, die sich gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung richten. Weitere Aufgabenfelder sind die Beobachtung von Organisierter Kriminalität und die Bekämpfung von Spionageaktivitäten. Der Verfassungsschutz beobachtet aber auch Gruppierungen, die im Ausland islamistische oder extremistische Aktivitäten unterstützen, bzw. fördern.
Die kritische Auseinandersetzung mit Elementen der freiheitlichen demokratischen Grundordnung, ohne dass das Ziel ihrer Überwindung, gilt allenfalls als radikal. Dieser „Radikalismus“ ist nicht Gegenstand der Beobachtung durch den Verfassungsschutz.
Ziel |
Einstellung zur FdGO |
Aktionen |
|
Radikalismus |
Systemveränderung |
Veränderung durch Reformen |
grundsätzliche Ablehnung von Gewalt als politisches Mittel |
Extremismus |
Systemüberwindung |
Abschaffung der FdGO oder einzelner Elemente |
Teilnahme an Wahlen, Gewaltbereitschaft, Terrorismus |
Weitere Aufgabenfelder des Verfassungsschutzes in Hessen
Neben den oben beschriebenen Aufgaben unterstützt das LfV Hessen im Bereich des Geheim- und Wirtschaftsschutzes die zuständigen öffentlichen Stellen mit seinen Erkenntnissen und seinem Wissen.
Ein weiterer Schwerpunkt gemäß dem Prinzip "Verfassungsschutz durch Aufklärung" bildet die Öffentlichkeitsarbeit, da nur informierte und aufgeklärte Bürger für eine Demokratie eintreten können.
Ebenso wirkt der Verfassungsschutz in Hessen mit bei:
- Aufenthalts-/Einbürgerungsverfahren von Ausländern
- Zuverlässigkeitsüberprüfungen (unter anderem für die Bereiche Luftsicherheit, Atomkraftanlagen und den Umgang bzw. Verkehr mit Waffen und Sprengstoff) und bei
- Sicherheitsüberprüfungen
Trennungsgebot bleibt unangetastet
Das LfV Hessen hat dabei keine polizeilichen Befugnisse. Es darf zum Beispiel Personen weder vorladen noch festnehmen oder Durchsuchungen durchführen. Um Maßnahmen, zu denen es selbst nicht befugt ist, darf das LfV Hessen die Polizei nicht ersuchen (Trennungsgebot).