Das LfV Hessen nimmt gesetzlich geregelte Mitwirkungsaufgaben wahr. Mit seinen Erkenntnissen und Empfehlungen trägt das LfV Hessen dazu bei, dass Extremisten weder legal in den Besitz von Waffen gelangen bzw. diese behalten, noch ihren Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland verfestigen können oder Zugang zu sicherheitsempfindlichen Infrastrukturen erhalten.
Um ihren Stellenwert als integralen Bestandteil der Sicherheitsarchitektur hervorzuheben, wurden die Mitwirkungsangelegenheiten des LfV Hessen ausdrücklich in § 20 Abs. 1 Nr. 2 des Hessischen Verfassungsschutzgestetzes aufgeführt. Dem LfV Hessen kommt dabei die wesentliche Aufgabe zu, auf Ersuchen von Behörden bei der Überprüfung von Antragstellern mitzuwirken. Das LfV Hessen wertet im Rahmen seiner Mitwirkungsangelegenheiten die ihm vorliegenden Erkenntnisse aus.
Überprüfung der Zuverlässigkeit
Das LfV Hessen wirkt bei einer Vielzahl von Zuverlässigkeitsüberprüfungen mit, so etwa nach dem
- Waffengesetz (WaffG),
- Bundesjagdgesetz (BJagdG),
- Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG),
- Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe (SprengG),
- Gewerbeordnung (GewO) und
- Gesetz über die friedliche Verwendung der Kernenergie und den Schutz gegen ihre Gefahren (Atg).
Werden bei diesen Zuverlässigkeitsüberprüfungen im Nachhinein Informationen bekannt, die für die Beurteilung der Zuverlässigkeit von Bedeutung sind, besteht für das LfV Hessen eine sogenannte Nachberichtspflicht.
Erteilung von Aufenthaltstiteln
Die Ausländerbehörden übermitteln vor erstmaliger Erteilung oder Verlängerung von Aufenthaltstiteln die personenbezogenen Daten der Antragsteller an das LfV Hessen, um zu prüfen, ob Versagungsgründe vorliegen. Werden dem LfV Hessen nachträglich sicherheitsrelevante Informationen bekannt, ist es verpflichtet, diese mitzuteilen.
Seit 2009 besteht in Hessen eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe, an der unter anderem Vertreter des Hessischen Ministeriums des Innern und für Sport, der Polizei und des LfV Hessen teilnehmen. Die Arbeitsgruppe beschäftigt sich mit in Hessen lebenden Personen ohne deutsche Staatsbürgerschaft, die aus Sicht von Polizei und LfV Hessen dem extremistischen, terroristischen Spektrum oder der Organisierten Kriminalität zuzuordnen sind. Ziel ist eine enge behördenübergreifende Zusammenarbeit bei Einzelfällen, die eine besondere Sicherheitsrelevanz aufweisen und bei denen aufenthaltsbeendende oder aufenthaltsbeschränkende Maßnahmen geboten sind.
Einbürgerung, Visumsverfahren, Konsultationsverfahren im Asylprozess.
Auch bei Einbürgerungsbewerbern, die das 16. Lebensjahr vollendet haben, fragen die zuständigen Regierungspräsidien vor ihrer Entscheidung im Einbürgerungsverfahren beim LfV Hessen nach Erkenntnissen. Eine Mitwirkung besteht auch wenn eine ausländische Person aus einem konsultationspflichtigen Staat bei einer Auslandsvertretung ein Visum zur Einreise nach Deutschland bzw. in das Gebiet der Schengener Staaten beantragt. Seit 2017 wird zudem bei unerlaubt eingereisten bzw. aufhältigen Personen sowie bei Asyl- und Schutzsuchenden mit der Erstregistrierung im Ausländerzentralregister ein automatisierter Sicherheitsabgleich initiiert, an dem das LfV Hessen – dem Visumverfahren vergleichbar – beteiligt wird.