Extremismus mit Auslandsbezug umfasst Handlungen, bei dem ausländische Organisationen und Gruppen von Deutschland aus extremistische Aktionen im jeweiligen Heimatstaat vorbereiten. Aufgabe des Verfassungsschutzes ist es, Informationen über solche Aktivitäten zu sammeln und zu bewerten, um diese Informationen der Landesregierung für weitere Entscheidungen und Maßnahmen zur Verfügung zu stellen.