"Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates" ist ein relativ neuer Phänomenbereich der im Jahr 2021 im Verfassungsschutzverbund eingerichtet wurde.
Den Hintergrund dafür bildeten die Proteste gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie. Bereits frühzeitig konnte festgestellt werden, dass aus den Bereichen Rechtsextremismus und den Szenen der Reichsbürger und Selbstverwalter bekannte Personen versuchten, die Pandemie für ihre verfassungsfeindlichen Bestrebungen zu nutzen.
Aber auch Personen, die zuvor mit Extremismus nicht in Berührung gekommen sind, bzw. die sich nicht in einen der existierenden extremistischen Phänomenbereiche einordnen ließen, haben in diesem Rahmen gegen die freiheitliche Demokratie agitiert. Um auch diese Personen erfassen zu können hat der Verfassungsschutz den neuen Phänomenbereich eingerichtet.
In diesen neuen Phänomenbereich fallen unter anderem Aktionen gegen staatliche Einrichtungen, gegen die staatliche Infrastruktur oder gegen staatliche Repräsentanten und demokratisch gewählte Entscheidungsträger, welche die Funktionsfähigkeit des Staats erheblich beeinträchtigen wollen. Dazu gehören auch Bestrebungen, die durch ein aktives, glaubhaftes und nachdrückliches Vorgehen auf die Beseitigung oder Beeinträchtigung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung zielen, sowie extremistische Bestrebungen, die sich gegen das Demokratieprinzip richten, die aufgrund ihrer Demokratiefeindlichkeit zu extremistisch motivierten Straf- und Gewalttaten aufrufen oder sich auf ein vermeintliches Widerstandsrecht berufen und sich dabei gegen das Rechtsstaatsprinzip richten.