Anlässlich des Jubiläums gratulieren der Hessische Ministerpräsident, Boris Rhein, Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck und Bernd Neumann, Präsident des LfV Hessen.
Der Hessische Ministerpräsident Boris Rhein: „Zum 75-jährigen Bestehen des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen gratuliere ich herzlich. Seit seiner Gründung ist das Amt ein unentbehrlicher Bestandteil unserer Sicherheitsarchitektur und trägt entscheidend dazu bei, unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung zu schützen. Die Geschichte des Verfassungsschutzes ist eine Geschichte der Wachsamkeit, des Engagements und der Entschlossenheit gegen Extremismus, Terrorismus und Spionage. Mein Respekt und mein Dank gelten allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die sich täglich dieser wichtigen Mission widmen. In diesem Jahr feiern wir zugleich den 80. Geburtstag des Landes Hessen – ein doppelter Anlass, stolz auf das Fundament von Freiheit, Sicherheit und Demokratie zu blicken, das unser Land stark macht und zusammenhält.“
Hessens Innenminister Prof. Dr. Roman Poseck: „75 Jahre nach seiner Gründung ist der Verfassungsschutz heute transparenter, vernetzter und näher an der Gesellschaft als je zuvor. Die engagierte Arbeit und die enge Zusammenarbeit im Verfassungsschutzverbund tragen zum Schutz unserer Demokratie genauso bei wie der Informationsaustausch mit der Polizei, der Justiz oder unseren 421 Kommunen. Damit ist das LfV zentraler Bestandteil der Sicherheitsarchitektur in unserem Land. Die Arbeit beim Verfassungsschutz verlangt stets allerhöchste Sorgfalt, Neugier und Flexibilität sowie eine intrinsische Haltung als ‘Hüter der Demokratie in Hessen‘ den Bürgern zu dienen. Ich gratuliere Ihnen zum 75-jährigen Bestehen und danke allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des LfV für ihr Engagement, ihr Können und ihre Expertise. Sie leisten Tag für Tag einen unverzichtbaren Beitrag für unsere Gesellschaft.“
Bernd Neumann, Präsident des LfV Hessen: „Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen besteht in diesem Jahr seit 75 Jahren. Für den Verfassungsschutz ist dies ein Jubiläum, das uns stolz macht, aber auch zeigt, wie wichtig und aktuell unsere Arbeit als Frühwarnsystem unserer wehrhaften Demokratie noch immer ist. Unsere Demokratie steht heute mehr denn je unter Druck: von innen durch extremistische Bestrebungen und von außen durch Spionage und hybride Bedrohungen. Ich danke den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die mit hohem persönlichem Einsatz z.T. im Verborgenen arbeiten, um Gefahren zu erkennen, bevor sie Schaden anrichten können. Sie leisten damit nicht weniger als einen unverzichtbaren Beitrag, dass Hessen sicher und lebenswert bleibt.“
Das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen (LfV Hessen) ist der Inlandsnachrichtendienst des Landes Hessen. Es wurde am 19. Juli 1951 gegründet – vor 75 Jahren – als Teil einer neuen, demokratisch verankerten Sicherheitsarchitektur in der Bundesrepublik. Nach den Erfahrungen mit der NS-Diktatur war klar: Die neue Demokratie sollte nicht wehrlos gegenüber ihren Feinden sein. Deshalb erlaubt das Grundgesetz den Bundesländern, eigene Verfassungsschutzbehörden einzurichten – mit einem klaren Auftrag: Gefahren für die freiheitliche demokratische Grundordnung frühzeitig zu erkennen und abzuwehren.
Was genau macht der Verfassungsschutz?
Der Verfassungsschutz beobachtet extremistische Bestrebungen, die sich gegen zentrale Elemente unseres Grundgesetzes richten: Menschenwürde, Demokratie, Rechtsstaat, Gewaltenteilung. Beobachtet werden dabei nicht Meinungen oder Weltanschauungen, sondern gezielte Bestrebungen, diese Grundordnung zu beseitigen oder auszuhöhlen.
Konkret bedeutet das:
- Informationen sammeln
- Entwicklungen analysieren
- Lagebilder erstellen
und zuständige Stellen - etwa Polizei, Parlament, Regierung oder Öffentlichkeit - frühzeitig unterrichten.
Was unterscheidet den Verfassungsschutz von der Polizei?
Der Unterschied ist grundlegend – und im sogenannten Trennungsgebot verankert: Die Polizei ist exekutiv tätig, sie verfolgt Straftaten, greift ein und wehrt Gefahren ab. Das LfV Hessen beobachtet, bewertet und warnt im Vorfeld - unabhängig von dem Vorliegen einer Straftat oder einer konkreten Gefahrenlage. Es ist damit das Frühwarnsystem unserer Demokratie!
Was darf der Verfassungsschutz?
Das LfV darf in bestimmten Fällen auch nachrichtendienstliche Maßnahmen einsetzen – etwa den Einsatz von Vertrauenspersonen oder das Beobachten öffentlicher Kommunikation. Diese Maßnahmen sind im Hessischen Verfassungsschutzgesetz (HVSG) geregelt und unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen.
Welche Aufgaben nimmt der Verfassungsschutz wahr?
Zu den Aufgaben des LfV Hessen gehören die Beobachtung extremistischer Phänomenbereiche (Rechtsextremismus, Islamismus, Linksextremismus, Extremismus mit Auslandsbezug), Spionageabwehr und Geheimschutz sowie Prävention und Aufklärung. Insgesamt arbeiten heute knapp 400 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im LfV Hessen – mit sehr unterschiedlichen Hintergründen und Qualifikationen. Sie alle haben eines gemeinsam: Sie leisten täglich einen Beitrag zum Schutz unserer Demokratie.