Aufgrund von Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) werden die folgenden Informationen zur Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen von Bewerbungsverfahren mitgeteilt:
1. Verantwortliche(-r)
Verantwortlich für die Verarbeitung der personenbezogenen Daten im Rahmen des Bewerbungsverfahrens ist das
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Konrad-Adenauer-Ring 49
65187 Wiesbaden
Tel. 0611 / 720-0
E-Mail:
poststelle@lfv.hessen.de
2. Datenschutzbeauftragte(-r)
Die/den behördlichen Datenschutzbeauftragte(-n) erreichen Sie über:
Landesamt für Verfassungsschutz Hessen
Konrad-Adenauer-Ring 49
65187 Wiesbaden
3. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung
Die Verarbeitung Ihrer übermittelten personenbezogenen Daten erfolgt aufgrund von § 23 Abs. 1 i.V.m. Abs. 8 Satz 2 HDSIG zum Zwecke der Durchführung des Bewerbungs- und Auswahlverfahrens.
4. Freiwilligkeit der Bereitstellung
Für die Durchführung eines Bewerbungsverfahrens werden personenbezogene Daten der Bewerberinnen und Bewerber benötigt. Die Übermittlung dieser Daten ist freiwillig. Sofern Sie diese personenbezogenen Daten allerdings nicht bereitstellen, kann dies zur Folge haben, dass Sie im Bewerbungsverfahren nicht berücksichtigt werden können.
5. Empfangende der personenbezogenen Daten/ Übermittlung personenbezogener Daten an Dritte
Neben den jeweils zuständigen Personalverantwortlichen und den am Auswahlverfahren beteiligten Personen erhalten – im erforderlichen Umfang – der Personalrat, die Gleichstellungsbeauftragte, der personelle Geheimschutz sowie ggf. die Vertrauensperson der schwerbehinderten Menschen Ihre personenbezogenen Daten. Im Rahmen der Durchführung eines Eignungsauswahlverfahrens (z.B. zur Auswahl der Inspektoranwärterinnen/-anwärter) erfolgt zudem eine entsprechende Übermittlung an die Polizeiakademie Hessen.
6. Speicherdauer
Ihre personenbezogenen Daten werden spätestens sechs Monate nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens gelöscht. Darüber hinaus erfolgt eine weitere Speicherung nur, soweit dies zur Wahrung von berechtigten Interessen erforderlich ist. Bei regelmäßig stattfindenden Bewerbungsverfahren (z.B. zur Auswahl der Inspektoranwärterinnen/-anwärter) werden zur Identifizierung wiederholter Bewerberinnen/Bewerber darüber hinaus folgende personenbezogenen Daten weiterhin gespeichert: Name, Vorname, Geburtsdatum, Adresse, Ergebnis des Eignungsauswahlverfahrens. Die Löschung dieser personenbezogenen Daten erfolgt drei Jahre nach Abschluss des ersten Bewerbungsverfahrens. Im Falle einer erfolgreichen Bewerbung werden Ihre personenbezogenen Daten in die Personalakte aufgenommen. Die Aufbewahrung von Unterlagen in Personalakten richtet sich bei Beamtinnen / Beamten nach den §§ 91 ff. Hessisches Beamtengesetz, welche grundsätzlich für Arbeitnehmerinnen / Arbeitnehmer entsprechend Anwendung finden.
7. Rechte der Betroffenen
Ihnen stehen aufgrund des HDSIG und der DSGVO die folgenden Rechte zu:
- Recht auf Auskunft
Sie können Auskunft darüber verlangen, ob Ihre personenbezogenen Daten verarbeitet werden (Art. 15 DSGVO). Ist dies der Fall, haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten sowie auf weitere mit der Verarbeitung zusammenhängende Informationen (Art. 15 DSGVO). In dem Auskunftsantrag sollte das Anliegen präzisiert werden, um das Zusammenstellen der erforderlichen Daten zu erleichtern.
- Recht auf Berichtigung
Sollten die Sie betreffenden Angaben nicht (mehr) zutreffend sein, kann eine Berichtigung nach Art. 16 DSGVO verlangt werden. Sollten die Daten unvollständig sein, kann eine Vervollständigung verlangt werden.
- Recht auf Löschung
Bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen können Sie die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten (Art. 17 DSGVO sowie § 34 HDSIG) verlangen. Dieses Recht besteht jedoch u.a. dann nicht, wenn die Verarbeitung personenbezogener Daten erforderlich ist zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt.
- Recht auf Einschränkung der Verarbeitung
Im Rahmen der Vorgaben des Art. 18 DSGVO haben Sie das Recht, eine Einschränkung der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu verlangen.
- Recht auf Widerspruch
Nach Art. 21 DSGVO haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der Sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern das Recht nicht nach § 35 HDSIG ausgeschlossen ist.
- Recht auf Beschwerde
Wenn Sie der Auffassung sind, dass durch das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen bei der Verarbeitung Ihrer Daten datenschutzrechtliche Vorschriften nicht beachtet wurden, können Sie sich mit einer Beschwerde an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Dies ist der
Hessische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Gustav-Stresemann-Ring 1
65189 Wiesbaden
Tel. 0611 / 1408-0