Rechtsextremisten wollen ihre gemeinsame Identität und die Zugehörigkeit zu einer bestimmten Gruppe nach außen deutlich machen. Wie in anderen Subkulturen geschieht dies über Kleidung und Musik, aber auch durch Symbole, Kennzeichen und Codes.
Bei einer Reihe solcher Zeichen und Symbole hat der Gesetzgeber das Zeigen und Verwenden in der Öffentlichkeit unter Strafe gestellt. Diese sogenannten Propagandadelikte ragen in der polizeilichen Kriminalstatistik regelmäßig heraus. Bundesweit und auch in Hessen machen sie über die Hälfte aller rechtsextremistischen Straftaten aus.
Ob ein Bekleidungsstück oder Symbol bewusst genutzt wird, um eine rechtsextremistische Gesinnung zum Ausdruck zu bringen, ist für Laien oft schwierig zu beurteilen. Das gilt auch für die Frage, ob ein Straftatbestand erfüllt ist.
Um die Beurteilung zu erleichtern und einen kompakten Überblick über Symbole, Kennzeichen, Grußformen und Parolen zu vermitteln, die unter Rechtsextremisten verbreitet sind, gibt das Landesamt für Verfassungsschutz Hessen diese Broschüre heraus.