Gemäß dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Wiesbaden vom 14.11.2023 in dem Verwaltungsstreitverfahren der Partei Alternative für Deutschland, Landesverband Hessen, gegen das Land Hessen, vertreten durch das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen (Az. 6 L 1166/22.WI), gibt das LfV Hessen hiermit bekannt:
Das LfV Hessen hat es vorläufig zu unterlassen, bekanntzugeben, ob der Landesverband Hessen der Partei Alternative für Deutschland (AfD) als Beobachtungsobjekt und/oder als Verdachtsfall beim LfV Hessen geführt wird.
(Stand: 16.11.2023)