Abstrakte Darstellung einer leuchtenden Glühbirne vor grünem Hintergrund, Symbolbild

Reichsbürgergruppierung „Ewiger Bund“

Aufruf zur Verteilung einer Pressemitteilung

Lesedauer:3 Minuten

Die Reichsbürgergruppierung „Ewiger Bund“ fordert aktuell zur Veröffentlichung einer Pressemitteilung auf. Die Pressemitteilung ist mit „ #2430 “ betitelt. In ihr wird unter anderem behauptet, dass „am 2. April 2030‚ dem rechtmäßigen Staatsoberhaupt‘ eine Notverwaltung zur Ausübung legitimer Staatsgewalt unterstellt und damit die seit 1918 bestehende Handlungsunfähigkeit der institutionalisierten Organe des Deutschen Reiches beendet“ werde.

Es wird dazu aufgerufen, die Pressemitteilung überall dort zu verteilen „wo Menschen sie sehen können“. Als Ziele werden z. B. Arztpraxen, Werbeständer beim Einkaufen oder auch Briefkästen genannt. Es wird jedoch auch zur Verteilung am Arbeitsplatz oder auf der Straße aufgefordert.

Was können Sie tun:

Es sollte keine Kontaktaufnahme zu Gruppierung „Ewiger Bund“ erfolgen, informieren Sie stattdessen bitte die Sicherheitsbehörden (Polizei und Verfassungsschutz) über die Plakatierung.

Den kommunalen Verwaltungen wird empfohlen, eventuell im öffentlichen Raum aufgehängte Pressemitteilungen durch die Ordnungsbehörden entfernen zu lassen.

Zum Hintergrund:

Die Gruppierung „Ewiger Bund“ ist auch unter den Namen „Bismarcks Erben“, „Preußisches Institut“ und „Vaterländischer Hilfsdienst“ aktiv. Die Gruppierung behauptet, dass das Deutsche Reich von 1871 fortbestehe und sich noch immer in einem „Kriegs- und Belagerungszustand“ befinde. Die Gruppierung will den Rechtszustand des Deutschen Kaiserreichs unter Führung des Oberhaupts des Hauses Hohenzollern wiederherstellen. Daher wird versucht, dem „Thronfolger“ das Einnehmen seines „rechtmäßigen Platzes“ zu ermöglichen, da nur der deutsche Kaiser [...] zur Beendigung des Kriegs und Belagerungszustandes berechtigt“ sei.

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