Die Szene der Gegner der staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie vernetzt sich verstärkt über soziale Medien und die gängigen Messenger-Dienste. Dort ist vor allem in gruppenbezogenen Diskussionen seit geraumer Zeit eine zunehmende Emotionalisierung festzustellen. Diese entsteht unter anderem durch ein selektives Posten von Videosequenzen, Bildern und Text-Bild-Kombinationen, die vor allem die Gefühlsebene der Rezipienten ansprechen sollen. An ohnehin bereits stark emotionalisierte Diskussionen können Extremisten mit dem ihnen eigenen strikten Freund-Feind- bzw. Schwarz-Weiß-Denken besonders gut anschließen und für weitere Radikalisierungsschübe sorgen. Extremisten, die diese Wirkungsweisen erkannt haben, können selbst entsprechende Kommunikationsstrategien entwickeln und mit gezieltem Medieneinsatz Sachverhalte zuspitzen, verkürzen, insbesondere aber verfälschen und Desinformation betreiben. Das Ziel derartiger extremistischer Agitation in den sozialen Medien ist es, die Emotionen der Mitlesenden anzusprechen und gleichzeitig Feindbilder zu markieren, Gegner zu provozieren und extremistische oder verschwörungsideologische Narrative zu verbreiten.
Insbesondere der Messenger-Dienst Telegram erfreut sich in der Szene besonderer Beliebtheit, weil Inhalte dort nur sehr eingeschränkt moderiert bzw. reguliert werden. Er wird zur Kommunikation, Vernetzung und Organisation von Veranstaltungen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie genutzt. Die Beschaffenheit von Messenger-Diensten ermöglicht es nicht nur mit bisher nicht extremistisch ideologisierten Personen in Kontakt zu treten und diese möglicherweise zu radikalisieren, sondern kann ebenso als verstärkender Faktor bei der weiteren Radikalisierung von Extremisten fungieren.
Das LfV Hessen sieht zudem die Gefahr, dass die Agitation im Zusammenhang mit den Protesten gegen die staatlichen Maßnahmen zur Pandemie-Eindämmung und insbesondere die Verbreitung von Verschwörungsnarrativen als „Radikalisierungsbeschleuniger“ wirken und zum „aktiven Widerstand“ motivieren könnten. Verschwörungsideologien sind grundsätzlich dazu geeignet, zur Legitimation selbst von schwersten Gewaltstraften herangezogen zu werden, sodass eine Anschlussfähigkeit für gewaltorientierte Akteure gegeben ist.
Das Protestgeschehen gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen
Die Szene der Gegner gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie ist sehr heterogen ausgeprägt. Neben Teilnehmern ohne Bezüge in den Extremismus wurden bei Veranstaltungen auch vereinzelt Extremisten - darunter auch gewaltorientierte Rechtsextremisten und Angehörige der Szene der „Reichsbürger“ und „Selbstverwalter“ - festgestellt. Außerdem nahmen Personen an Veranstaltungen teil, die sich demokratiefeindlich äußerten, den Staat, seine Institutionen und Repräsentanten verächtlich machen wollten und ihm die Legitimation absprachen.
Das LfV Hessen beobachtet mit Sorge, dass sich Angehörige der Szene der Gegner der staatlichen Corona-Maßnahmen offenbar auch dann nicht von (Rechts)Extremisten abgrenzen, wenn diese beispielsweise offen und unter dem Label einer bekannten rechtsextremistischen Partei auftreten.
Hintergrund
Eine gesetzliche Aufgabe des Landesamts für Verfassungsschutz (LfV) Hessen ist es, Informationen über Bestrebungen zu sammeln und auszuwerten, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes gerichtet sind. Entsprechende Bestrebungen in Hessen, die im Zusammenhang mit Aktivitäten gegen die staatlichen Maßnahmen zur Eindämmung der COVID-19-Pandemie erkennbar wurden bzw. werden, beobachtet das LfV Hessen unter anderem im Rahmen des neu eingerichteten Phänomenbereichs „Verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“. Darunter fallen Aktivitäten, die demokratische Entscheidungsprozesse sowie die entsprechenden Institutionen von Legislative, Exekutive und Judikative in sicherheitsgefährdender Art und Weise delegitimieren und verächtlich machen.
Was sollten Sie tun?
Sollte Ihnen im Zusammenhang mit Protesten gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen verfassungsfeindliche und sicherheitsgefährdende Agitation oder eine eindeutige Beteiligung (rechts)extremistischer Organisation auffallen, nehmen Sie bitte Kontakt zu den Sicherheitsbehörden (Verfassungsschutz und Polizei) auf.
Stand: 24.03.2022
Für mögliche Fragen stehen die Expertinnen und Experten des LfV Hessen Ihnen gerne zur Verfügung.