Geheimschutz in der Wirtschaft
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Die gesetzliche Grundlage hierfür ergibt sich aus dem jeweiligen Sicherheitsüberprüfungsgesetz (HSÜG). Weitere detaillierte Verfahrensvorschriften zum Geheimschutzverfahren enthält das „Handbuch für den Geheimschutz in der Wirtschaft“ (Geheimschutzhandbuch – GHB).
Durch einen engen und vertrauensvollen Kontakt zu den geheimschutzbetreuten Unternehmen, fungiert das Landesamt als ständiger Ansprechpartner in allen Sicherheitsfragen sowie (Verdachts)fällen von Wirtschaftsspionage oder Sabotage.
Als Mitglied im Arbeitskreis „Prävention“, in dem sich die Verfassungsschutzbehörden der Länder Hessen, Rheinland-Pfalz und Saarland mit Sicherheitsbevollmächtigten verschiedener Wirtschaftsunternehmen zusammengeschlossen haben, beteiligt sich das Landesamt an einem intensiven Erfahrungs- und Erkenntnisaustausch sowie an der Steuerung sicherheitsrelevanter Informationen für die Wirtschaft.
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