Pressemitteilung des Landesamtes für Verfassungsschutz Hessen
Wiesbaden – Das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hessen beobachtet Aktivitäten islamistischer Akteure aus dem schiitisch-extremistischen Spektrum in Hessen aufmerksam. Hierzu zählt neben einzelnen, teils nicht öffentlich beworbenen Veranstaltungen insbesondere die im Zusammenhang mit dem sogenannten al-Quds-Tag – der jedes Jahr am letzten Tag des Fastenmonats Ramadan organisiert wird – stehende jährliche Demonstration in Frankfurt am Main.
Seit 2015 hat sich Frankfurt am Main als zentraler Austragungsort dieser Veranstaltungen etabliert. Organisiert werden sie regelmäßig von Akteuren mit ideologischer Nähe zur Islamischen Republik Iran. Das LfV Hessen warnt vor der israelfeindlichen und antisemitischen Grundausrichtung dieser Demonstrationen.
Innenminister Roman Poseck erklärt: „Hessen duldet keine Bühne für antisemitische Hetze und keine Einflussnahme ausländischer Regime. Wer versucht, unter dem Deckmantel politischer Meinungsäußerung Israelfeindschaft und Judenhass zu verbreiten, stellt sich gegen unsere freiheitliche demokratische Grundordnung. Wir werden extremistische Bestrebungen und die Aktivitäten fremder Nachrichtendienste konsequent beobachten und alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen, um unsere Sicherheit und jüdisches Leben in Hessen weiterhin zu schützen.“
LfV-Präsident Bernd Neumann führt ergänzt dazu aus: „Die al-Quds-Demonstrationen sind kein bloßer Ausdruck von Meinung, sondern ein gezieltes Podium für israelbezogenen Antisemitismus. Wer dort mitläuft, macht sich mit einem Regime gemein, das die Vernichtung des Staates Israel zur Staatsdoktrin erhoben hat. Wir beobachten mit Sorge, wie hier versucht wird, tief verwurzelten Judenhass hinter dem Deckmantel der Religionsausübung oder vermeintlicher Friedensappelle zu verbergen.“
Ideologischer Hintergrund und strategische Verschleierung
Der internationale al-Quds-Tag wurde 1979 vom iranischen Revolutionsführer Ruhollah Musawi Khomeini als ein „Tag [zur Befreiung] der Heiligen [Stadt Jerusalem] von zionistischer Besatzung“ ins Leben gerufen. „Al-Quds“ – arabisch für „die Heilige“ – bezeichnet die Stadt Jerusalem. Der letzte Freitag des Fastenmonats Ramadan steht symbolisch für das erklärte Ziel einer weltweiten Mobilisierung zur Eroberung und Errichtung einer vollständigen islamischen Herrschaft über Jerusalem. Diese Ideologie steht in unmittelbarem Zusammenhang mit den Positionen der Islamischen Republik Iran sowie islamistischer Organisationen wie der „Hizb Allah“ oder der „HAMAS“, die die staatliche Existenz Israels grundsätzlich ablehnen.
Um Anschluss an gesellschaftliche Diskurse zu finden, werden die Demonstrationen häufig unter allgemein gehaltenen Titeln wie „Stoppt den Krieg“, „Stoppt die Auslöschung Palästinas! Groß-Demo für Gaza“, „Stoppt den Krieg im Nahen Osten“ oder „Free Palestine“ angemeldet. Diese Titel lassen einen unmittelbaren Bezug zum antisemitisch konnotierten al-Quds-Tag in den Hintergrund treten und können auch Personen ansprechen, die aus einer allgemein pro-palästinensischen Haltung heraus teilnehmen. Dennoch wird die tatsächliche Zielsetzung regelmäßig durch das Mitführen von Bildern der iranischen Revolutionsführer sowie durch teils israelfeindliche und teils antisemitische Parolen deutlich.
Behördliche Zusammenarbeit und rechtliche Einordnung
Im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags beobachtet das LfV Hessen diese extremistischen Bestrebungen im Sinne des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes (HVSG). Erkenntnisse, die für die Bewertung der öffentlichen Sicherheit relevant sind, werden regelmäßig an die zuständigen Versammlungsbehörden übermittelt.
Im Jahr 2025 wurde die Demonstration durch die Versammlungsbehörde der Stadt Frankfurt am Main untersagt. Dieses Verbot wurde jedoch im Eilverfahren durch das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main mit Verweis auf den hohen Schutz der Meinungsfreiheit und das Recht auf Versammlungsfreiheit aufgehoben.
Bewertung des Verfassungsschutzes
Wie das LfV Hessen bereits in früheren Veröffentlichungen dargelegt hat (vgl. https://lfv.hessen.de/publikationen/aktuelles-und-analysen/al-quds-demonstration
sowie https://lfv.hessen.de/publikationen/aktuelles-und-analysen/al-quds-demonstration-in-frankfurt-am-main-2025), kommt den Frankfurter al-Quds-Demonstrationen eine besondere Symbolwirkung zu. Sie verbreiteten zuletzt unter dem Deckmantel propalästinensischer Sympathien israelbezogenen Antisemitismus und Narrative, die mit den ideologischen Zielsetzungen der Islamischen Republik Iran korrespondieren.
Wer an diesen Veranstaltungen teilnimmt, solidarisiert sich mit den Bestrebungen der Islamischen Republik Iran gegen den Staat Israel und dessen Existenz. Das LfV Hessen wird die weitere Entwicklung aufmerksam beobachten und informiert die zuständigen Stellen im Rahmen seines gesetzlichen Auftrags.
Konsequentes Vorgehen gegen schiitischen Extremismus – Verbot des IZH und ZIK
Die versuchte Einflussnahme der Islamischen Republik Iran zeigt sich aber auch abseits des al-Quds-Tags. So hat etwa das Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI) am 24. Juli 2024 das Islamische Zentrum Hamburg (IZH) sowie dessen fünf Teilorganisationen als „Drehscheibe der Operationen des iranischen Regimes in Deutschland“ verboten. Das IZH war dem schiitischen Extremismus zuzuordnen und hatte die Programmatik der „Iranischen Revolution“ verbreitet. Als Teilorganisation in Hessen wurde das Zentrum der Islamischen Kultur e.V. (ZIK) in Frankfurt am Main verboten und die auf dem Gelände des ZIK befindliche „Imam Ali Moschee“ geschlossen.
Das ZIK war der einflussreichste Mitgliedsverein der islamistischen „Islamische Gemeinschaft der schiitischen Gemeinden Deutschlands e. V.“ (IGS) in Hessen. Die IGS verbreitet das theokratische Herrschaftskonzept des Irans, das mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar ist und bei einer Umsetzung unter anderem die Beseitigung der Meinungsfreiheit und von freien Wahlen, insgesamt die Abschaffung der Trennung von Staat und Religion, bedeuten würde. Verschiedene ZIK-Akteure aus Hessen hatten dauerhaft führende Positionen in der IGS inne.
Repression gegen iranische Regimegegner
Darüber hinaus ist festzustellen, dass die Islamische Republik Iran durch ihre Nachrichtendienste auch in Deutschland oppositionelle Gruppen, Exilorganisationen sowie politisch aktive Personen ausforscht, beobachtet oder einzuschüchtern versucht. Dies kann alle Personenkreise betreffen, die vom herrschenden Regime als Bedrohung wahrgenommen werden.
Vor diesem Hintergrund muss davon ausgegangen werden, dass auch unter Berücksichtigung der aktuellen Entwicklungen im Iran, öffentliche Veranstaltungen, Demonstrationen oder andere regimekritische Versammlungen in Deutschland – auch in Hessen – für iranische Nachrichtendienste immer als Beobachtungs- oder Informationsfeld von Interesse sein könnten. Dies gilt insbesondere dann, wenn dort oppositionelle Akteure sichtbar auftreten oder organisatorisch in Erscheinung treten.
In diesem Zusammenhang erfolgen – vor allem anlassbezogene – Sensibilisierungen und enge Abstimmungen der jeweils zuständigen Sicherheitsbehörden in Bund und Ländern. Gleiches gilt, wenn das LfV Hessen Hinweise auf mögliche Gefährdungen oder nachrichtendienstliche Aktivitäten feststellt.
(Stand: 24.02.2026)